Liebe Mitglieder,
über das, was auf Grundlage der grundsätzlich weiterhin geltenden 10. SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt zulässig ist, informierten wir in unserer Veröffentlichung vom 09.03.2021.
Hinzu kommen nunmehr Regelungen nach dem am 22.04.2021 geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes. Somit gelten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag so lange weitreichendere Einschränkungen, bis diese wieder unter 100 fällt. Hierzu zählt insbesondere, dass Sport nur zulässig ist in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Im Verein ist darüber hinaus nur noch Kindersport im Freien mit Gruppen bis zu fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig.
Alternativ nutzt bitte weiterhin unseren Online-Sport (siehe Veröffentlichung vom 14.02.2021).
Bitte bleibt gesund!
Der Vorstand