Liebe Mitglieder,
auf der Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes i.V.m. der 13. SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt werden wir bei derzeitiger Inzidenzlage wieder Sport mit persönlicher Anwesenheit in Gruppen bis zu 10 Teilnehmern zzgl. Übungsleiter ab dem 31.05.2021 durchführen.
Leider liegt uns von der Stadt noch keine Aussage darüber vor, wann genau die Schwimmhallen wieder öffnen, so dass unsere Aquafitnessstunden vorerst nicht stattfinden können. Sobald sich dies ändert – womit wir jederzeit rechnen – werden wir euch informieren und die Aquafitnessstunden wieder geben.
Voraussetzung zur Teilnahme am Sport ist entweder ein
– schriftlicher Nachweis einer Teststelle (nicht älter als 24 h) oder ein
– Selbsttest vor Ort unter Aufsicht.
Für deren Beibringung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Von dieser Testpflicht ausgenommen sind
– vollständig geimpfte Personen (Nachweis Impfausweis) und
– genesene Personen (Genesungsnachweis).
Sollten sich Änderungen ergeben informieren wir euch.
Bitte bleibt gesund!
Der Vorstand