VFL 96 Dessau

Häufige Fragen

Was ist Rehasport und wie wird es beantragt?

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Rehabilitationssport und wie erfolgt die Antragstellung?

Hinweise zur Verordnung des Rehabilitationssports mittels Muster 56:

Rehabilitationssport, oft als Rehasport abgekürzt, ist eine Form von Gruppentraining, das von qualifizierten Übungsleitern geleitet wird. Dieses Training ist für Menschen gedacht, die entweder eine Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind, und wird gemäß § 2 des Sozialgesetzbuches Neun (SGB IX) gesetzlich gewährleistet. Die Teilnahme am Rehasport wird durch einen Arzt verordnet. Betroffene erhalten von ihm das Formular (Muster 56) für Rehasport/Funktionstraining, das sie bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen.
Je nach Verordnung haben Rehasport-Teilnehmer Anspruch auf bis zu 50 Übungseinheiten innerhalb der nächsten 18 Monate. In Sonderfällen, wie etwa chronischen Erkrankungen, sind bis zu 120 Übungseinheiten über einen Zeitraum von 36 Monaten möglich. Für Herzpatienten sind 90 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten vorgesehen.
(Wir können keinen Herzsport anbieten, da wir keine Anwesenheit eines Arztes garantieren können.)

Da die Genehmigung des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es ratsam, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen.

Wichtige Information für Ärzte: Die Ausstellung einer Rehasportverordnung wirkt sich nicht negativ auf Ihren Etat aus!

Der Unterschied zwischen Rehasport und Funktionstraining:

Vorab ist der wesentliche Unterschied zu beachten: Im Gegensatz zum Funktionstraining wird die Kostenübernahme für den Rehasport in vollem Umfang unterstützt. Dies macht den Rehasport aus finanzieller Sicht für die Versicherten attraktiver als das Funktionstraining. Die Entscheidung über die geeignete Maßnahme trifft jedoch zuerst der Arzt und abschließend der Kostenträger (z. B. die Krankenkasse).

Doch worin genau bestehen die Unterschiede?

  1. Beim Rehasport steht die Förderung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität im Vordergrund. Hierzu gehört auch der Herzsport als eine Variante des Rehasports, der in den sogenannten Herzgruppen durchgeführt wird.
  2. Das Funktionstraining stellt eine Form von physiotherapeutischer oder ergotherapeutischer Behandlung dar. Der Hauptfokus liegt auf der Erhaltung und Verbesserung von Körperfunktionen, Schmerzlinderung, Bewegungsverbesserung sowie der Förderung der Mobilität zur Bewältigung von Krankheiten.

Antragstellung und finanzielle Unterstützung - Rehasport

Gemäß gesetzlicher Bestimmungen haben Personen, die eine Behinderung aufweisen oder von einer solchen Gefahr bedroht sind, ein Anrecht auf Rehabilitationssport. Die Finanzierung der damit verbundenen Kosten obliegt den Kostenträgern und erstreckt sich bis zum Abschluss der Behandlung.

Doch wer übernimmt konkret die Kosten? In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten als Kostenträger. Bei Rentnern kommt die Rentenversicherung für die Ausgaben auf, während bei Unfallgeschädigten die Unfallversicherung einspringt. Bei Personen mit privater Krankenversicherung hängt die Abdeckung von Rehabilitationssport von den Leistungen der individuellen Krankenversicherung ab.

Vier Schritte zur Verordnung und Teilnahme am Rehasport:

1. Schritt

Konsultieren Sie Ihren behandelnden Arzt. Dieser wird eine Einschätzung vornehmen, ob Rehasport oder Funktionstraining für Sie angemessen ist. Dazu ist es wichtig, als Patient ausreichende Informationen über Ihre Einschränkung bereitzustellen, um eine präzise Diagnose zu ermöglichen. Ihr Arzt wird das Antragsformular (Muster 56) zur Beantragung der Kostenübernahme ausfüllen.

2. Schritt

Wählen Sie einen Anbieter für Rehasport, wie beispielsweise den VFL 96 e.V., oder für Funktionstraining, bei dem die verordneten Maßnahmen durchgeführt werden. Der von Ihnen gewählte Rehasportverein oder die entsprechende Einrichtung für Funktionstraining wird den Antrag als erbringender Leistungsträger abzeichnen.

3. Schritt

Anschließend wird der Antrag an den zuständigen Kostenträger gesendet. Fragen Sie Ihren Arzt, ob er die Übermittlung der Verordnung übernimmt. Andernfalls leiten Sie den Antrag an den Kostenträger weiter. Die Krankenkasse (oder je nach Fall die Rentenversicherung oder Unfallversicherung) wird den Antrag überprüfen und hoffentlich genehmigen.

4. Schritt

Der Kostenträger wird Ihnen die Kostenübernahme bestätigen. Damit können Sie nun kostenfrei am Rehasport oder Funktionstraining teilnehmen.

So füllen Sie den Antrag (Muster 56) richtig aus

Ihr betreuender Mediziner entscheidet darüber, ob für Sie Rehabilitationssport oder Funktionstraining die geeignete Option ist.

Die entsprechende Wahl wird im oberen Abschnitt des Formulars unter der Bezeichnung „Antrag auf Kostenübernahme“ markiert.

Der Mediziner trägt die persönlichen Angaben des Patienten oben links ein. Besondere Beachtung gilt:

  • korrekte Bezeichnung der Krankenkasse
  • Identifikation des Kostenträgers und Versichertennummer (Gesundheitskarte)
  • Patientenstatus (Versicherter, Familienmitglied, Rentner)

Ihr verordnender Arzt trägt Betriebsstättennummer und Arztnummer ein.

Im Abschnitt „Ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport/Funktionstraining“ trägt der Arzt die Diagnose ein sowie das angestrebte Ziel der ausgewählten Maßnahme.

Im Abschnitt „Empfohlene Rehabilitationssportart“ bzw. „Empfohlene Funktionstrainingsarten“ gibt der Arzt an, welche spezifische Form der Maßnahme notwendig ist und wie umfassend die Maßnahme sein soll. Normalerweise umfasst dies 50 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 18 Monaten für Rehabilitationssport bzw. 12 Monate für Funktionstraining. Abweichungen von dieser Regel können ebenfalls empfohlen werden, in diesem Fall sollte die entsprechende Krankheit in der Regel auch angekreuzt werden. Auf der zweiten Seite können zudem oben Empfehlungen für Rehasport in Herzgruppen aufgeführt werden.

Der Arzt gibt ebenfalls an, wie häufig die Maßnahme pro Woche durchgeführt werden sollte. Zum Erreichen schnellerer Fortschritte sind beispielsweise 2 Einheiten pro Woche empfohlen.

Die Unterschrift des verantwortlichen Arztes und ein gültiger Stempel sind erforderlich. Zusätzlich ist es ratsam, im Abschnitt „Antrag auf Kostenübernahme“ bereits den Anbieter für Rehabilitationssport (z. B. BVS-Reha-Sportverein Waldsassen e. V.) anzugeben.

Der untere Abschnitt auf der zweiten Seite ist für die sogenannte Erklärung zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorgesehen. In diesem Abschnitt gibt der Kostenträger an, welche Maßnahme in welchem Ausmaß genehmigt wird.

Bitte beachten Sie außerdem:

Die genehmigte Verordnung für Rehabilitationssport enthält präzise Angaben darüber, wie viele Übungseinheiten in welchem Zeitrahmen absolviert werden können. Doch was passiert, wenn beispielsweise aufgrund von Krankheit nicht alle Einheiten innerhalb des vorgesehenen Zeitraums wahrgenommen werden können?

Für die Patienten ergeben sich hieraus keine Nachteile. Die Teilnahme am Rehabilitationssport ist freiwillig. Zudem entstehen dem Kostenträger keine unnötigen Ausgaben, da lediglich die tatsächlich in Anspruch genommenen Übungseinheiten abgerechnet werden.

Es ist dennoch aus gesundheitlichen Gründen ratsam, regelmäßig an den gewählten Rehasport-Gruppen teilzunehmen. Dies unterstreicht nicht zuletzt die Empfehlung sowohl des behandelnden Arztes als auch des Kostenträgers.

Wenn absehbar ist, dass am Ende des vorgeschriebenen Zeitraums noch ungenutzte Übungseinheiten verbleiben, ist es ratsam, den Kostenträger frühzeitig zu informieren. Als Übungsleiterin werde ich ebenfalls ein Auge darauf haben und Sie rechtzeitig daran erinnern. Generell möchte ich betonen, wie wichtig es ist, keine wertvolle Zeit zu verschwenden, die Sie für Ihre Gesundheit nutzen könnten.

Sie können hier eine Vorlage der Rehasportverordnung 56 als PDF im Voraus herunterladen.