mit der 10. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 07.03.2021 regelt unsere Landesregierung die nunmehr geltenden Einschränkungen bzw. was nach den Einschränkungen noch erlaubt ist.
Liebe Reha-Sportler (mit Rezept), nunmehr wurde uns von unserem Dachverband, dem BSSA i.V.m. dem Stadtsportbund, die Erlaubnis erteilt, wieder Reha-Sport (Aqua und im Verein) durchzuführen – jedoch ausdrücklich nur auf …